Geschäftsordnung

für

Reisekostenerstattung

Telefon- / Faxgebührenersatz

Verpflegungsmehraufwendungen

Bewirtungskosten, Spende,

Zuschüsse und sonstige

Zahlungen

 

gültig ab: 01.01.2018

Inhalt:

01.0    Auslagenersatz /-erstattung

02.0    Telefon und Telefaxerstattung

03.0    Reisekostenerstattung

03.1    Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

03.2    Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug (Kilometergeld)

0.33    Verpflegungsmehraufwendungen

0.34    Übernachtungsgelder

03.5    Reisenebenkosten

04.0    Bewirtungskosten

05.0    Pauschale Aufwandsentschädigungen

06.0    Spenden anlässlich Vereinsjubiläen

07.0    Präsente anlässlich Abteilungsjubiläen

08.0    Spenden anlässlich Standeinweihung

09.0    Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihen

10.0    Zuschüsse für die Teilnahme an den deutschen Meisterschaften bzw.

           vergleichbaren Wettkämpfen

11.0    Internet-Betreuung.

 

 

Beschluss

 

 

Vorwort

Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass Ausgaben, die allein im Interesse des Schützenkreises-Wesermünde-Süd e.V. stehen nicht zu Lasten des Privatvermögens der Vorstandsmitglieder gehen, sondern vom Auftraggeber erstattet werden. Auch zur Anerkennung und Aufwertung des Ehrenamtes ist eine Kostenerstattung, die dem Sinn und Zweck des Schützenkreises-Wesermünde-Süd e.V. entsprechen, geboten.

 

Eine Neuordnung der Auslagenerstattung, Reisekostenabrechnungen und andere Zuwendungen / Zuschüsse war notwendig, da in den vergangenen Jahren viele Veränderungen, besonders auch im Einkommenssteuerrecht, eingetreten sind.

 

Bei dieser nun anstehenden Neuordnung sind einerseits die Bestimmungen im § 2 unserer Satzung zu beachten, andererseits sollen auch die steuerlichen Vorschriften berücksichtigt werden, vor allem dann, wenn es um steuerfreie Höchstbeträge geht, damit das einzelne Vorstandsmitglied nicht aus der Tätigkeit für den Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. allein heraus steuerpflichtig wird.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Gelegenheit genutzt, möglichst alle anfallenden Kostenerstattungen zur besseren Übersicht in einer Geschäftsordnung zusammenzufassen.

 

01.0    Auslagenersatz/ -Erstattung

           Ausgaben, die für den Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. getätigt werden, werden gegen Quittung oder ähnliche Belege im einzelnen abgerechnet und ersetzt.

Hierunter fallen zum Beispiel Portokosten, Büromaterial und andere Auslagen.

 

02.0    Reisekosterstattung

            Gemäß § 4 EStG sind Reisekosten ....

            - Fahrtkosten

            - Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder)

            - Übernachtungskosten

            - Reisekosten, wenn diese so gut wie ausschließlich durch die Tätigkeit den

              Auftraggeber entstehen.

Der Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. erstattet im einzelnen folgende

Reisekosten, wenn diese in seinem Auftrag entstanden sind:

 

02.1    Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet gegen Vorlage von Quittungen oder ähnlichen Belegen den entrichteten Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge, wie z.B. Platzkarte oder ICE-Zuschlag.

 

02.2    Fahrtkosten mit dem eigenem Fahrzeug (Kilometergeld)

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet für jeden gefahrenen Kilometer ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten für Fahrten mit dem:

 

02.2.1      PKW:                                      EUR = 0,30

02.2.2      Motorrad / Motorroller:            EUR = 0,12

 

02.3    Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesgelder)

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. zahlt ein Tagegeld von 5,50€ pro Tag, und zwar auch unter 8 Stunden Abwesenheit (incl. An- und Abfahrt) vom Wohnort .

 

Übernimmt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. die Kosten für ein Mittagessen an einem Tag, dann entfällt die Zahlung eines Tagesgeldes.

 

Für den Fall, dass eine Abwesenheit vom Wohnort von weniger als 8 Stunden vorliegt, ist dieser Betrag beim Empfänger Steuerpflichtig.

 

02.4    Übernachtungskosten

Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft für die Übernachtung.

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten gegen Einzelnachweis.

 

02.5    Reisenebenkosten

Reisenebenkosten sind tatsächliche Aufwendungen zum Beispiel für die Beförderung, Aufbewahrung und Versicherung von Gepäck; Parkgebühren für den benutzten PKW gehören Beispielsweise auch dazu.

Die Reisekosten  werden vom Schützenkreis Wesermünde Süd e.V. gegen Einzelnachweis erstattet.

 

03.0    Bewirtungskosten

Die von den Vorstandsmitgliedern anlässlich der Vorstandssitzung verzehrten Getränke werden vom Wesermünde-Süd e.V. gezahlt.

 

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. übernimmt die Kosten für ein Mittagessen anlässlich der Kreismeisterschaften für die Vorstandsmitglieder bzw.

Freiwilligen Helfer, die als Aufsicht oder in ähnlicher Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. tätig sind. In diesem Fall wird kein Tagegeld gezahlt.

 

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet Vorstandsmitgliedern angemessene Bewirtungskosten , die diesen bei der Ausübung ihrer Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. tatsächlich entstanden sind. Tatsächlich angefallene Bewirtungskosten müssen durch geeignete Quittungen oder Belege nachgewiesen werden.

 

Unverhältnismäßig hohe Bewirtungskosten werden vom Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. nicht erstattet bzw. gezahlt.

 

04.0    Pauschale Aufwandentschädigungen

Über die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten entscheidet der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. im Einzelfall. Hierunter fällt zum Beispiel die Leihweise Überlassung des privaten PC's durch ein Vorstandsmitglied zur zeitweisen Nutzung im Interesse des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V.

 

05.0    Spenden anlässlich Vereinsjubiläen

Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. spendet - ohne dass hieraus Rechte von den Mitgliedern abgeleitet werden können - folgende Beträge anlässlich der nachstehenden Vereinsjubiläen:

05.1

05.2

05.3

05.4

05.5

05.6

05.7

05.8

für 25 Jahre

für 50 Jahre

für 75 Jahre

für 100 Jahre

für 125 Jahre

für 150 Jahre

für 175 Jahre

für 200 Jahre

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

25,00

40,00

50,00

65,00

75,00

90,00

100,00

120,00


Die vorgenannten Spenden sollen in einem geeigneten Rahmen überreicht werden.

 

06.0    Spenden anlässlich Abteilungsjubiläen

Begeht eine Abteilung eines Vereines ein Jubiläum, zum Beispiel die "Damenabtteilung des Schützenvereines ...", und es erfolgt eine Einladung an den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V., dann wird der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. ein Präsent im Wert von bis zu EUR 20,00 dem Gastgeber in geeigneter Form überreichen. Ersatzweise kann auch ein Geldpräsent (Scheck) überreicht werden.

 

07.0    Spenden anlässlich Standeinweihung

Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. anlässlich einer Standeinweihung eingeladen, so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von:

07.1

07.2

EUR

EUR

100,00

50,00

bei einem Neubau

bei einem Umbau und Wiedereröffnung


 

08.0    Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihe

Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. anlässlich einer Fahnenweihe eingeladen so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von EUR 25,00. Außerdem wird ein "Fahnennagel" gestiftet. Der Wert eines Fahnennagels ist zurzeit mit ca. EUR 25,00 anzusetzen.

 

09.0    Zuschüsse für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettbewerben

Zur Förderung des Sportschießens zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. einen Zuschuss an die Sportschützen, die zu den o.g. Wettkämpfen Sportschützen entsandt haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf einmalig 35,00€ pro Teilnehmer. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt und jeweils am Ende des Klalenderjahres gezahlt.

 

10.0    Internet-Betreuung

Zur Abgeltung der Kosten, die durch die Betreuung und Pflege des Internet-Auftritts des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. entstehen, zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. dem beauftragten Betreuer eine monatliche Pauschale von 15,00€.

 

 

Beschluss

Die vorstehende Geschäftsordnung wurde vom Vorstand des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. am 30.08.2000 beschlossen. Die vorstehende Geschäfts-ordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Für Ergänzungen bzw. Änderungen gilt das jeweilige Beschlussdatum. Die vorstehende Geschäftsordnung wurde am 18.09.2001, 11.05.2005, 03.12.2016 und am 18.12.2017 ergänzt bzw. geändert.

Anpassungen der hier getroffenen Regelungen an etwaigen Gesetzesänderungen oder Gepflogenheiten werden zu gegebener Zeit vorgenommen und den angeschlossenen Vereinen bekannt gegeben.

 

Beverstedt-Bokel, den 18.12.2017

 

Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V.

 

-Der Vorstand-