für
Reisekostenerstattung
Telefon- / Faxgebührenersatz
Verpflegungsmehraufwendungen
Bewirtungskosten, Spende,
Zuschüsse und sonstige
Zahlungen
gültig ab: 01.01.2018
Inhalt:
01.0 Auslagenersatz /-erstattung
02.0 Telefon und Telefaxerstattung
03.0 Reisekostenerstattung
03.1 Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
03.2 Fahrtkosten mit eigenem Fahrzeug (Kilometergeld)
0.33 Verpflegungsmehraufwendungen
0.34 Übernachtungsgelder
03.5 Reisenebenkosten
04.0 Bewirtungskosten
05.0 Pauschale Aufwandsentschädigungen
06.0 Spenden anlässlich Vereinsjubiläen
07.0 Präsente anlässlich Abteilungsjubiläen
08.0 Spenden anlässlich Standeinweihung
09.0 Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihen
10.0 Zuschüsse für die Teilnahme an den deutschen Meisterschaften bzw.
vergleichbaren Wettkämpfen
11.0 Internet-Betreuung.
Beschluss
Vorwort
Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass Ausgaben, die allein im Interesse des Schützenkreises-Wesermünde-Süd e.V. stehen nicht zu Lasten des Privatvermögens der Vorstandsmitglieder gehen, sondern vom Auftraggeber erstattet werden. Auch zur Anerkennung und Aufwertung des Ehrenamtes ist eine Kostenerstattung, die dem Sinn und Zweck des Schützenkreises-Wesermünde-Süd e.V. entsprechen, geboten.
Eine Neuordnung der Auslagenerstattung, Reisekostenabrechnungen und andere Zuwendungen / Zuschüsse war notwendig, da in den vergangenen Jahren viele Veränderungen, besonders auch im Einkommenssteuerrecht, eingetreten sind.
Bei dieser nun anstehenden Neuordnung sind einerseits die Bestimmungen im § 2 unserer Satzung zu beachten, andererseits sollen auch die steuerlichen Vorschriften berücksichtigt werden, vor allem dann, wenn es um steuerfreie Höchstbeträge geht, damit das einzelne Vorstandsmitglied nicht aus der Tätigkeit für den Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. allein heraus steuerpflichtig wird.
In diesem Zusammenhang wurde die Gelegenheit genutzt, möglichst alle anfallenden Kostenerstattungen zur besseren Übersicht in einer Geschäftsordnung zusammenzufassen.
01.0 Auslagenersatz/ -Erstattung
Ausgaben, die für den Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. getätigt werden, werden gegen Quittung oder ähnliche Belege im einzelnen abgerechnet und ersetzt.
Hierunter fallen zum Beispiel Portokosten, Büromaterial und andere Auslagen.
02.0 Reisekosterstattung
Gemäß § 4 EStG sind Reisekosten ....
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder)
- Übernachtungskosten
- Reisekosten, wenn diese so gut wie ausschließlich durch die Tätigkeit den
Auftraggeber entstehen.
Der Schützenkreis-Wesermünde-Süd e.V. erstattet im einzelnen folgende
Reisekosten, wenn diese in seinem Auftrag entstanden sind:
02.1 Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet gegen Vorlage von Quittungen oder ähnlichen Belegen den entrichteten Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge, wie z.B. Platzkarte oder ICE-Zuschlag.
02.2 Fahrtkosten mit dem eigenem Fahrzeug (Kilometergeld)
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet für jeden gefahrenen Kilometer ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten für Fahrten mit dem:
02.2.1 PKW:
EUR = 0,30
02.2.2 Motorrad /
Motorroller: EUR = 0,12
02.3 Verpflegungsmehraufwendungen (Tagesgelder)
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. zahlt ein Tagegeld von 5,50€ pro Tag, und zwar auch unter 8 Stunden Abwesenheit (incl. An- und Abfahrt) vom Wohnort .
Übernimmt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. die Kosten für ein Mittagessen an einem Tag, dann entfällt die Zahlung eines Tagesgeldes.
Für den Fall, dass eine Abwesenheit vom Wohnort von weniger als 8 Stunden vorliegt, ist dieser Betrag beim Empfänger Steuerpflichtig.
02.4 Übernachtungskosten
Übernachtungskosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft für die Übernachtung.
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet die tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten gegen Einzelnachweis.
02.5 Reisenebenkosten
Reisenebenkosten sind tatsächliche Aufwendungen zum Beispiel für die Beförderung, Aufbewahrung und Versicherung von Gepäck; Parkgebühren für den benutzten PKW gehören Beispielsweise auch dazu.
Die Reisekosten werden vom Schützenkreis Wesermünde Süd e.V. gegen Einzelnachweis erstattet.
03.0 Bewirtungskosten
Die von den Vorstandsmitgliedern anlässlich der Vorstandssitzung verzehrten Getränke werden vom Wesermünde-Süd e.V. gezahlt.
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. übernimmt die Kosten für ein Mittagessen anlässlich der Kreismeisterschaften für die Vorstandsmitglieder bzw.
Freiwilligen Helfer, die als Aufsicht oder in ähnlicher Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. tätig sind. In diesem Fall wird kein Tagegeld gezahlt.
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. erstattet Vorstandsmitgliedern angemessene Bewirtungskosten , die diesen bei der Ausübung ihrer Funktion für den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. tatsächlich entstanden sind. Tatsächlich angefallene Bewirtungskosten müssen durch geeignete Quittungen oder Belege nachgewiesen werden.
Unverhältnismäßig hohe Bewirtungskosten werden vom Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. nicht erstattet bzw. gezahlt.
04.0 Pauschale Aufwandentschädigungen
Über die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten entscheidet der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. im Einzelfall. Hierunter fällt zum Beispiel die Leihweise Überlassung des privaten PC's durch ein Vorstandsmitglied zur zeitweisen Nutzung im Interesse des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V.
05.0 Spenden anlässlich Vereinsjubiläen
Der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. spendet - ohne dass hieraus Rechte von den Mitgliedern abgeleitet werden können - folgende Beträge anlässlich der nachstehenden Vereinsjubiläen:
05.1
05.2
05.3
05.4
05.5
05.6
05.7
05.8
für 25 Jahre
für 50 Jahre
für 75 Jahre
für 100 Jahre
für 125 Jahre
für 150 Jahre
für 175 Jahre
für 200 Jahre
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
25,00
40,00
50,00
65,00
75,00
90,00
100,00
120,00
Die vorgenannten Spenden sollen in einem geeigneten Rahmen überreicht werden.
06.0 Spenden anlässlich Abteilungsjubiläen
Begeht eine Abteilung eines Vereines ein Jubiläum, zum Beispiel die "Damenabtteilung des Schützenvereines ...", und es erfolgt eine Einladung an den Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V., dann wird der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. ein Präsent im Wert von bis zu EUR 20,00 dem Gastgeber in geeigneter Form überreichen. Ersatzweise kann auch ein Geldpräsent (Scheck) überreicht werden.
07.0 Spenden anlässlich Standeinweihung
Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. anlässlich einer Standeinweihung eingeladen, so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von:
07.1
07.2
EUR
EUR
100,00
50,00
bei einem Neubau
bei einem Umbau und Wiedereröffnung
08.0 Spenden/Präsente anlässlich Fahnenweihe
Wird der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. anlässlich einer Fahnenweihe eingeladen so überreicht der/die Vertreter/in des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. eine Spende in geeigneter Form in Höhe von EUR 25,00. Außerdem wird ein "Fahnennagel" gestiftet. Der Wert eines Fahnennagels ist zurzeit mit ca. EUR 25,00 anzusetzen.
09.0 Zuschüsse für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettbewerben
Zur Förderung des Sportschießens zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. einen Zuschuss an die Sportschützen, die zu den
o.g. Wettkämpfen Sportschützen entsandt haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf einmalig 35,00€ pro Teilnehmer. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt und jeweils am Ende
des Klalenderjahres gezahlt.
10.0 Internet-Betreuung
Zur Abgeltung der Kosten, die durch die Betreuung und Pflege des Internet-Auftritts des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. entstehen, zahlt der Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V. dem beauftragten Betreuer eine monatliche Pauschale von 15,00€.
Beschluss
Die vorstehende Geschäftsordnung wurde vom Vorstand des Schützenkreises Wesermünde-Süd e.V. am 30.08.2000 beschlossen. Die vorstehende Geschäfts-ordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft. Für Ergänzungen bzw. Änderungen gilt das jeweilige Beschlussdatum. Die vorstehende Geschäftsordnung wurde am 18.09.2001, 11.05.2005, 03.12.2016 und am 18.12.2017 ergänzt bzw. geändert.
Anpassungen der hier getroffenen Regelungen an etwaigen Gesetzesänderungen oder Gepflogenheiten werden zu gegebener Zeit vorgenommen und den angeschlossenen Vereinen bekannt gegeben.
Beverstedt-Bokel, den 18.12.2017
Schützenkreis Wesermünde-Süd e.V.
-Der Vorstand-